Blitzschutz
Aus LORO ABC
Generell müssen metallische Abläufe auf dem Dach nicht in den Blitzschutz einbezogen werden, wenn diese
nicht höher als 300mm über das Dachniveau reichen,
weniger als 1m2 Fläche einnehmen und
nicht länger als 2m sind.
LORO Abläufe weisen in der Regel keine Höhe über 300mm, keine Grundfläche über 1m2 und keine Länge über 2m auf, sodass diese nicht in den Blitzschutz einbezogen werden müssen.
Der Schutzbereich um Fangstangen (Blitzschutz) ist einzuhalten.
Details dazu sind z.B. in EN 63205-3 Kapitel E.5.2.4.2.4 geregelt.