Schutzschicht

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Schutzschicht

- Flachdachrichtlinie 2.4. (3) Oberflächenschutz soll die Oberfläche der Abdichtung gegen atmosphärische Einwirkungen schützen und ggf. vor Abheben durch Windkräfte schützen. Je nach Art des Oberflächenschutzes (z.B. Bekiesung) ist der Abflussbeiwert für die Entwässerung zu wählen.

- Flachdachrichtlinie 3.6.1. (5) und 4.3.2. (8) Bei genutzten, befahrenen und begrünten Flächen ist auf der Abdichtung eine Schutzlage bzw. Schutzschicht anzuordnen, es sei denn, die Nutzschicht übernimmt diese Funktion. Abdichtungen dürfen nicht gleichzeitig als Nutzschicht verwendet werden.

- Flachdachrichtlinie 3.6.1. (6) Bei befahrenen oder genutzten Flächen müssen alle An- und Abschlüsse und Durchdringungen gegen mechanische Beschädigung geschützt werden z.B. durch Abdeck- oder Schutzbleche.

- DIN 18531-1 8 Schutzschichten können zugleich auch Nutzschichten des Bauwerks sein, z.B. bei Dachterrassen.