Grundleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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An Grundleitungen wird üblicherweise die Fallleitung der Hauptentwässerung angeschlossen.
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An Grundleitungen wird üblicherweise die Fallleitung der Hauptentwässerung von Dächern und Balkonen angeschlossen. Die [[Notentwässerung]] darf nicht an die Grundleitung angeschlossen werden.
  
 
Bei der außenliegenden [[Attikaentwässerung]] wird oberhalb der Grundleitung üblicherweise ein Regenstandrohr mit Reinigungsöffnung [http://www.loro.de/index.php?id=362] vorgesehen.
 
Bei der außenliegenden [[Attikaentwässerung]] wird oberhalb der Grundleitung üblicherweise ein Regenstandrohr mit Reinigungsöffnung [http://www.loro.de/index.php?id=362] vorgesehen.
  
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Insbesondere der Attika- und Balkonentwässerung werden auch Regenstandrohre mit Hochleistungs-Sicherheitsüberlauf (HSÜ) [http://www.loro.de/index.php?id=1067] eingesetzt, um eventuellem Rückstau aus der überlasteten Grundleitung auf die unteren Balkone vorzubeugen.
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Insbesondere bei der Attikaentwässerung im Wohnbau und bei der Balkonentwässerung werden auch Regenstandrohre mit Hochleistungs-Sicherheitsüberlauf (HSÜ) [http://www.loro.de/index.php?id=1067] eingesetzt, um eventuellem Rückstau aus der überlasteten Grundleitung auf die unteren Etagen vorzubeugen.
  
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Für den Anschluss der Fallleitung an die Grundleitung bietet LORO spezielle Anschlussstücke [http://www.loro.de/index.php?id=265].
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Für den wasserdichten Anschluss der Fallleitung an die Grundleitung bietet LORO spezielle Anschlussstücke [http://www.loro.de/index.php?id=265].
  
 
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DIN 1986-100:2016-12, 14.1.5.3 Grundleitungen:
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"Innerhalb des Gebäudes sind Grundleitungen für einen Füllungsgrad von h/di = 0,5 unter Berücksichtigung eines Mindestgefälles von J = 0,5 cm/m und einer Mindestfließgeschwindigkeit von 0,5 m/s zu bemessen."
  
 
DIN 1986-100:2016-12, 14.1.5.3 Grundleitungen:  
 
DIN 1986-100:2016-12, 14.1.5.3 Grundleitungen:  
 
"Bei der Bemessung von Grundleitungen für Schmutz- bzw. Mischwasser außerhalb des Gebäudes ist eine Mindestfließgeschwindigkeit von 0,7 m/s und eine Höchstgeschwindigkeit von 2,5 m/s zu berücksichtigen. Der zulässige Füllungsgrad beträgt hier h/di = 0,7 und das Mindestgefälle J = 1 : DN."
 
"Bei der Bemessung von Grundleitungen für Schmutz- bzw. Mischwasser außerhalb des Gebäudes ist eine Mindestfließgeschwindigkeit von 0,7 m/s und eine Höchstgeschwindigkeit von 2,5 m/s zu berücksichtigen. Der zulässige Füllungsgrad beträgt hier h/di = 0,7 und das Mindestgefälle J = 1 : DN."

Aktuelle Version vom 2. Januar 2020, 14:32 Uhr

An Grundleitungen wird üblicherweise die Fallleitung der Hauptentwässerung von Dächern und Balkonen angeschlossen. Die Notentwässerung darf nicht an die Grundleitung angeschlossen werden.

Bei der außenliegenden Attikaentwässerung wird oberhalb der Grundleitung üblicherweise ein Regenstandrohr mit Reinigungsöffnung [1] vorgesehen.

Insbesondere bei der Attikaentwässerung im Wohnbau und bei der Balkonentwässerung werden auch Regenstandrohre mit Hochleistungs-Sicherheitsüberlauf (HSÜ) [2] eingesetzt, um eventuellem Rückstau aus der überlasteten Grundleitung auf die unteren Etagen vorzubeugen.

Für den wasserdichten Anschluss der Fallleitung an die Grundleitung bietet LORO spezielle Anschlussstücke [3].

Bemessung

DIN 1986-100:2016-12, 14.1.5.3 Grundleitungen: "Innerhalb des Gebäudes sind Grundleitungen für einen Füllungsgrad von h/di = 0,5 unter Berücksichtigung eines Mindestgefälles von J = 0,5 cm/m und einer Mindestfließgeschwindigkeit von 0,5 m/s zu bemessen."

DIN 1986-100:2016-12, 14.1.5.3 Grundleitungen: "Bei der Bemessung von Grundleitungen für Schmutz- bzw. Mischwasser außerhalb des Gebäudes ist eine Mindestfließgeschwindigkeit von 0,7 m/s und eine Höchstgeschwindigkeit von 2,5 m/s zu berücksichtigen. Der zulässige Füllungsgrad beträgt hier h/di = 0,7 und das Mindestgefälle J = 1 : DN."